Was macht der Verwalter?!?
Die Spitze des Eisberges
Das sieht der Eigentümer:
Post,
Telefon, E-Mail,
Wirtschaftspläne, Haus-
geld, Abrechnungen, Aus-
hänge, Schriftverkehr, Haus-
ordnung, Versammlungen, Rund-
schreiben, Verkaufszustimmungen,
Reparaturen, Beschlussumsetzungen usw.
Das sieht der Beirat:
Instandhaltungs- und Instandsetzungmaßnahmen,
Preisanfragen, Ausschreibungen, Beratung, Auftrags-
vergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung
der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche,
Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Haus-
ordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld usw.
Das sieht niemand:
kfm. Leistungen: Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge, mtl.
Sollstellungen, Geldanlage, Mahnen ggfls. Einleiten von Klagen, Rechnungs-
kontrolle, Zahlungsanweisung, Errechnen und Anfordern beschlossener Sonder-
umlagen, Erstellen von Abrechnungen u. Wirtschaftsplänen, Kennen und Beachten
von Lohn-, Einkommens- und Umsatzsteuergesetzen, Abgabenverordnung uvm.
techn. Leistungen: Angebotseinholung, Ausschreibungen, Nachhalten von Terminen,
Hausmeisterbetreuung, Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen, Über-
wachung und Rückgänge im Objekt, Kennen und Beachten von z. B. DIN-Bestimmungen,
Landesbauordnung, Ortsbaumsatzung, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung uvm.
allgem. Leistungen: Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Maßnahmen zur
Fristwahrung oder Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Abschluss von Verträgen,
Führen der Beschluss-Sammlung, Erstellen des Protokolls und Versand, Kennen und Beachten von
WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Nachbarschaftsrecht uvm.